Prüfung von Kutschen
Gespannfuhrwerke unterliegen gemäß § 16 ABS. 1StVZO keinem Zulassungsverfahren, sie müssen jedoch den Vorschriften der StVZO und StVO entsprechen
Bei der gewerbsmäßigen, entgeltlichen Personenbeförderung dürfen nur solche Kutschen eingesetzt werden, die den allgemeinen Erfordernissen an die Verkehrssicherheit genügen. Bei Kutschen, die
regelmäßig jährlich einer technischen Sicherheitsüberprüfung durch Sachverständige auf der Grundlage der Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) für den Bau und Betrieb
pferdebespannter Fahrzeuge unterzogen worden sind, kann von deren Eignung für eine sichere Personenbeförderung ausgegangen werden. Anderenfalls hat der Fahrerlaubnisinhaber die Übereinstimmung des
Fahrzeuges mit den Vorschriften der StVZO und die Eignung für die Personenbeförderung in anderer geeigneter Weise zu belegen.
- Bestehen einer Betriebserlaubnis
- Bestehen einer Haftpflichtversicherung
- Untersuchungen / Prüfbuch
Der Unternehmer hat die Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Die Prüfnachweise sollten - neben einer Fahrzeugbescheinigung - in
einem Prüfbuch dokumentiert sein.
GTÜ-Kutschensachverständige
Volker Knodel hat die Prüfung als Kutschen-Sachverständiger abgelegt und ist dadurch für die Abahme von Kutschenüberprüfungen zugelassen sowie zu Erstellung bei der Erstabnahme eines Prüfbuches.
GTÜ-Sachverständige bundesweit
Die GTÜ ist die größte Überwachungsorganisation freiberuflicher, unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Das Netz mit über 17.000 GTÜ-Prüfstützpunkten in Kfz-Werkstätten und Autohäusern
sowie an eigenen Prüfstellen der GTÜ-Partner ist flächendeckend.
GTÜ-Kutschensachverständige
Kutschen und Planwagen werden bei der GTÜ nur von zusätzlich ausgebildeten und geprüften Kutschensachverständigen geprüft.
Was ist sonst noch wichtig?
Wenn Ihre Kutsche oder Ihr Planwagen das erste Mal geprüft wird, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrem GTÜ-Kutschensachverständigen in Verbindung. Er wird Ihnen erläutern, wie der zeitliche
Ablauf der Prüfung aussieht. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung wird der GTÜ-Kutschensachverständige für das Fahrzeug ein Prüfbuch anlegen. Hierin sind die technischen Daten (z.B. Gewicht und
Abmessungen) und Fotos der Kutsche oder des Planwagens enthalten. Die erfolgreiche Prüfung wird mit einem Untersuchungsbericht dokumentiert.
Beachten Sie bitte, dass alle Pferdefuhr werke einmal jährlich durch einen Kutschensachverständigen geprüft werden müssen.
Checkliste zur Vorbereitung auf die Kutschenprüfung
Anhand dieser Broschüre, die für Sie zum kostenlosen Download bereitsteht, können Sie die Anforderungen für eine Kutsche zur Überprüfung entnehmen.
Aus dem Inhalt:
- Bremsen
- Beleuchtung
- Achsen, Räder, Reifen
- Lenkung
- Fahrgestell, Aufbau
- Sitzplätze, Ausstattung
- ...
checkliste_kutschenpruefung_2010-12.pdf
PDF-Dokument [560.5 KB]